Ausbildung & Beruf
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Ausdruck aus dem Internetangebot Landesfinanzschule Haan

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Ausbildung & Beruf.

Allgemeines zur Ausbildung im mittleren Dienst; Informationen zu weiteren Berufsmöglichkeiten im gehobenen und höheren Dienst der Finanzverwaltung


Adresse (URL): http://www.landesfinanzschule-haan.de/ausbildung_beruf/index.php


Ausbildung & Beruf

Berufsmöglichkeiten innhalb der Finanzverwaltung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Mittlerer Dienst

In zwei Jahren zur / zum Finanzwirtin / Finanzwirt - Duale Ausbildung

Die Steuerverwaltung stellt Bewerberinnen und Bewerber mit Fachoberschulreife oder einem vergleichbaren Schulabschluss in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Dienstes in der Steuerverwaltung ein.

Die Ausbildung besteht aus insgesamt achtmonatigen Lehrgängen an der Landesfinanzschule Nordrhein-Westfalen und aus einer berufspraktischen Ausbildungszeit von 16 Monaten in einem Finanzamt.

Alle Informationen zum Ausbildungsverlauf, zur Bewerbung und Ansprechpersonen für Fragen finden Sie auf den Internetseiten des Finanzministeriums unter

www.fm.nrw.de/go/finanzwirt

 

Gehobener Dienst

In drei Jahren zur / zum Diplom-Finanzwirtin / Diplom-Finanzwirt (FH)

Die Steuerverwaltung stellt Bewerberinnen und Bewerber mit Abitur, Fachhochschulreife oder einem vergleichbaren Schulabschluss in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung ein.

Der duale Studiengang besteht aus 21 Monate dauernden Fachstudien mit 2.200 Stunden an Lehrveranstaltungen, Übungen und Seminaren und aus einer 15 Monate dauernden berufspraktischen Studienzeit in den Finanzämtern.

Alle Informationen zum Studien- und Ausbildungsverlauf, zur Bewerbung und Ansprechpersonen für Fragen finden Sie auf den Internetseiten des Finanzministeriums unter

www.fm.nrw.de/go/diplomfinanzwirt

 

Höherer Dienst

Je nach Bedarf werden Volljuristinnen und Volljuristen oder Assessorinnen/Assessoren des Verwaltungsdienstes für den höheren Dienst in der Steuerverwaltung (Regierungsrätinnen/Regierungsräte z.A.) eingestellt. Sofern dies der Fall ist, finden Sie auf den Internetseiten des Fiananzministeriums entsprechende Hinweise zu den Voraussetzungen und dem Bewerbungsverfahren vor.

www.fm.nrw.de/go/einstellung

 

Weitere Einstellungen

Alle weiteren Einstellungen (Hausmeisterdienst, Reinigungspersonal etc.) werden nach Bedarf über den lokalen Arbeitsmarkt vorgenommen.