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Mittlerer Dienst.

Von der zweijährigen Ausbildung entfallen acht Monate theoretische Unterrichtung in Haan.


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Mittlerer Dienst

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten sieht im Rahmen der zweijährigen Ausbildung zur Steuersekretärin oder zum Steuersekretär eine theoretische Unterrichtung von insgesamt acht Monaten Dauer vor.

Drei Monate Theorie werden zu Beginn der Ausbildung in einem Einführungslehrgang angeboten. Es folgt gegen Ende des ersten Ausbildungsjahres ein Zwischenlehrgang von zwei Monaten Dauer und am Ende der Ausbildung liegt ein Schlusslehrgang von wiederum drei Monaten Dauer, der mit dem schriftlichen Teil der Laufbahnprüfung abschließt. Der mündliche Teil der Laufbahnprüfung folgt einige Wochen nach den schriftlichen Prüfungsarbeiten.

 

In den Lehrgängen sind die folgenden Lerninhalte vorgesehen:

 

Politische Bildung, Staatskunde, Geschichte der Steuerverwaltung

  • Begriff des Staates
  • Geschichte der Steuerverwaltung
  • Verfassungsrechtliche Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland
  • Politsche Willensbildung
  • Grundrechte
  • Verfassungsorgane
  • Gesetzgebund des Bundes
  • Finanzwesen des Bundes
  • Finanzwesen des Bundes
  • Verfassungsorgane der Länder
  • Landesverfassung
  • Haushaltswesen des Landes
  • Europäische Union

 

Allgemeine Verwaltungskunde, Recht des öffentlichen Dienstes

  • Recht des öffentlichen Dienstes
  • Rechte und Pflichten der Beamtinnen und Beamten
  • Steuerbeamtenausbildung
  • Ausbildung und Prüfung des mittleren Dienstes

 

Allgemeines Abgabenrecht

  • Rechtsanwendung
  • Bedeutung der Abgabenordnung
  • Steuerliche Grundbegriffe
  • Zuständigkei
  • Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
  • Fristen, Termine, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  • Steuerfestsetzung, Steuerbescheide, Steueranmeldung, Änderung von Steuerbescheiden
  • Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
  • Verjährung
  • Außergerichtliche Rechtsbehelfe

 

Allgemeine Rechtskunde

  • Einführung in das Recht
  • BGB
  • Gerichtsbarkeit
  • Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Rechtsgeschäfte
  • Vertretung, Vollmacht
  • Schuldrecht
  • Verträge
  • Sachenrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaften

 

Steuern vom Einkommen und Ertrag

  • Persönliche Steuerpflicht
  • Einkunftsarten
  • Einkünfte
  • Gewinneinkünfte
  • Überschusseinkünfte
  • Einnahme, Betriebsausgaben
  • Werbungskosten
  • Nicht abzugsfähige Ausgaben
  • Gesamtbetrag der Einkünfte
  • Zu versteuerndes Einkommen
  • Steuerfestsetzung
  • Steuererhebung
  • Vorauszahlungen
  • Veranlagung
  • Ermittlung der Gewinneinkünfte
  • Ermittlung der Überschusseinkünfte
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte
  • Private Veräußerungsgeschäfte
  • Sonderausgaben
  • Außergewöhnliche Belastung
  • Kinder
  • Tarif
  • Lohnsteuerabzugsverfahren
  • Gewerbesteuer

 

Umsatzsteuer

  • Steuerbare Umsätze
  • Unternehmer, Unternehmen
  • Lieferung, Sonstige Leistung
  • Leistungsaustausch
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb
  • Steuerbefreiungen
  • Bemessungsgrundlage
  • Steuersätze
  • Vorsteuerabzug
  • Besteuerungsverfahren
 

Buchführung und Bilanzwesen

  • Buchführungspflicht
  • Inventur, Inventar, Bilanz
  • Betriebsvermögensvergleich
  • Konten, Abschluss der Konten
  • Buchung der Umsatzsteuer
  • Umfang des Betriebsvermögens
  • Bewertung des Betriebsvermögens
  • Jahresabschluss, Verprobungsmöglichkeiten

 

Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung

  • Vermögensarten
  • Bewertungsgegenstand
  • Wirtschaftliche Einheit
  • Feststellung von Einheitswerten
  • Grundvermögen
  • Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer
  • Bedarfsbewertung von Grundbesitz
  • Grundsteuer
 

Steuererhebung

  • Erhebungsstellen
  • Zahlungsverkehr
  • Fälligkeit
  • Säumnis
  • Stundung
  • Verzinsung
  • Erlöschen von Forderungen
  • Kassenanordnungen
  • Verwaltungszwangsverfahren, Vollstreckung
  • Vollstreckungsmöglichkeiten
 

Wirtschafts- und Sozialkunde

  • Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaftslehre
  • Wirtschaftspolitik
  • Soziale Marktwirtschaft
  • Das Unternehmen im Wirtschaftsleben
  • Finanzierungsquellen
  • Soziale Sicherungssysteme

 

Sozialwissenschaftliche Grundlage des Verwaltungshandelns

  • Grundlagen der Kommunikation
  • Kommunikationsprozesse
  • Kooperation
  • Bürgerorientierung

 

Organisation, ökonomisches Verwaltungshandeln und Datenverarbeitung sowie moderne Steuerungsinstrumente in der Steuerverwaltung

  • Gliederung und Aufbau der Steuerverwaltung
  • Finanzbehörden
  • Organisatorische Gliederung eines Finanzamtes
  • Aufgabenbereiche
  • Arbeitstechnik
  • Controlling
  • Zusammenarbeit
  • Ökonomisches Verwaltungshandeln
  • Steuerungsinstrumente
  • Datenverarbeitung in der Steuerverwaltung

 

Der Umfang der Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten Dauer in den einzelnen Unterrichtsfächern stellt sich wie folgt dar:

 

Fach

Zahl der Unterrichtsstunden

Politische Bildung, Staatskunde,
Geschichte der Steuerverwaltung
53
Allgemeine Verwaltungskunde,
Recht des öffentlichen Dienstes
14
Allgemeines Abgabenrecht 115
Allgemeine Rechtskunde 37
Steuern vom Einkommen und Ertrag 250
Umsatzsteuer 75
Buchführung und Bilanzwesen 77
Bewertung und Vermögensbesteuerung 36
Steuererhebung (Kassen- und Rechnungswesen sowie Vollstreckungswesen 95
Wirtschafts- und Sozialkunde 12
Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns 35
Organisation, ökonomisches Verwaltungshandeln und Datenverarbeitung sowie moderne Steuerungsinstrumente in der Steuerverwaltung 60
Summe der Unterrichtsstunden 859
 

Die in den Lehrgängen mindestens vorzusehende Stundenzahl ist 800. Aufgrund aktueller Entwicklungen und Änderungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und dem Verwaltungsverfahren werden die Stundenzahlen den jeweils geltenden aktuellen Verhältnissen angepasst. Die Gesamtstundenzahl unterliegt daher geringfügigen Schwankungen. Die nächste Aktualisierung ist für Januar 2008 vorgesehen.